Objektbeschreibung
Hochformat, Unikat. Doppelporträt zweier stehender Personen im Freien: Ein Herr, gekleidet in eine schwarze Hose, ein weißes Hemd mit schwarzer Krawatte sowie einem knielangen Mantel mit verdeckter Knopfleiste. Beide Hände sind in die Taschen des Mantels gesteckt. Er trägt einen kleinen Oberlippenbart sowie einen Hut. Zu seiner rechten eine junge Frau. Sie trägt dunkle Stiefel, einen dunklen Rock, ein helles Oberteil sowie einen dunklen, leicht taillierten, zugeknöpften Mantel und einen dunklen Hut und dunkle Handschuhe. Mit ihrem linken Arm hat sie sich bei der männlichen Person eingehakt. Beide stehen vor einem spitzen Metallzaun, im Hintergrund ist zudem ein Haus mit Fenstern zu erkennen.
Das Porträt ist eingefügt in ein goldenes Passepartout, das mit floraler Prägeornamentik verziert ist.
Das Porträt ist eingefügt in ein goldenes Passepartout, das mit floraler Prägeornamentik verziert ist.
Auf der Rückseite die handschriftliche Notiz in Bleistift Berlin 29.3.21, darunter mit Tinte die handschriftliche Notiz „Ostern 1921 Georg und Hella“.
Das Unikatverfahren der Ferrotypie ist eine Weiterentwicklung des
Verfahrens der Ambrotypie, bei der eine Collodiumschicht auf eine
Glasplatte aufgebracht wird. Bei der Ferrotypie wird die Glasplatte
ersetzt durch ein schwarz lackiertes Eisenblech. Auch hier erscheinen
wie bei der mit schwarzem Untergrund hinterlegten Glasplatte der
Ambrotypie in der Realität helle Partien (z.B. helle Kleidung) hell ab
und in der Realität dunkle Partien (z.B. dunkle Kleidung) durch den
dunklen Untergrund dunkel. Man spricht dabei auch von einem
Scheinpositiv-Verfahren, da die Collodiumbeschichtung de facto ein
Negativ darstellt, das durch den dunklen Untergrund als Positiv
erscheint. Ferrotypien waren dabei in der Herstellung einfacher und
günstiger als Ambrotypien sowie weit weniger zerbrechlich als
Ambrotypien. Verwendet wurde das Verfahren ab ca. 1855. Das hier
vorliegende Unikat ist ein sehr spätes Beispiel dieser 1921 schon lange
überholten Technik der Fotografie.
Zu
sehen sind die Geschwister Hella von dem Hagen (geb. 2.10.1904, gest.
vermutlich am 26.9.2004) im Alter von 16 Jahren sowie ihr Bruder Georg
von dem Hagen (geb. 29.11.1896) im Alter von 24 Jahren zu Ostern 1921.
Sie waren das älteste bzw. jüngste Kind des Richters Rudolf von dem
Hagen und Helene Richard, die vier weitere Kinder hatten (Quelle: Hagen,
Rudolf v. dem. In: Wer ist’s?. 10. Ausgabe. Degener, Berlin 1935, S.
580 ). Hella von dem Hagen war sehbehindert. Sie studierte in Berlin
Jura und arbeitete bis ins hohe Alter als Rechtsanwältin. Sie blieb
unverheiratet, betreute jedoch zwei Mündel.