Architravbalken: Vorschrift über Anbringung von Weihungen in der Halle (Antrag des Hegesianax)
Objektbeschreibung
Beschluß von Rat und Volk, Antrag des Hegesianax:
Es soll nicht erlaubt sein, an den hölzernen Teilen der neuen Stoa im Heiligtum des Apollon eine Tafel oder etwas anderes anzubringen, damit das Holz nicht beschädigt wird; das gleiche gilt für die Säulen. Wenn jemand an der neuen Stoa eine Weihung anbringen will, soll er das an den verputzten Wänden unterhalb des steinernen Deckenträgers (Wandgesimses) tun. Wenn jemand entgegen diesem Beschluß eine Weihung anbringt, hat er zehn Statere als Strafe zu entrichten, die dem Apollon zufallen (geweiht sein) sollen.
(Übersetzung: P. Herrmann, Inschriften von Milet, Teil 1, 1997, S. 160)