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Objekttyp: Volksbeschluß (Inschrift / Inschriftengattung)
oberer Teil einer Stele: Volksbeschluß nach dem Tode Attalos' III.
Antikensammlung
Diese Inschrift überliefert einen Volksbeschluss nach dem Tode Attalos‘ III. über die Verleihung des Bürgerrechts an verschiedene Bevölkerungsgruppen. Am Anfang (Zeile 3 bis Zeile 7) wird Bezug genommen auf das Testament des Königs (diathēkē): „Weil König Attalos, der Mutterliebende und Wohltäter, bei seinem Tod unsere Heimatstadt, nachdem er ihr weitere Städte und Gebiete hinzugefügt hatte, in Freiheit hinterließ, da aber das Testament von den Römern noch bestätigt werden muss …“ Das Testament selbst ist nicht erhalten. Nur bei antiken Schriftstellern finden sich Verweise, dass der letzte König von Pergamon nach seinem Tod sein Reich und seinen Besitz testamentarisch den Römern hinterlassen habe. Die häufig bezweifelte Echtheit des Testaments wurde erst durch den Fund dieser Inschrift bewiesen. (S. Brehme)
Basis (Stelenfuß): Volksbeschluβ über Ächtung politischer Verbrecher ("Blutinschrift")
Antikensammlung
In situ unter dem späteren Niveau des Nordmarktes gefundene Inschrift auf dem oberen Teil der Vorderseite eines Stelenfußes: Rest eines Nachtrags oder Zusatzes (Schluß eines Dekrets); stoichedon. Die darauf befindliche Stele mit dem Haupttext ist verloren. Übersetzung (P. Herrmann, Inschriften von Milet, Band VI 1, 1997, S.197): "[– – – – – , den Sohn (oder: die Söhne)] des Nympharetos, sowie Alkimos und Kresphontes, [die Söhne] des Stratonax, soll die auf Grund einer Blutschuld verhängte [Verbannung] treffen, sie selbst und ihre Nachkommen, und wer einen von diesen [tötet,] dem sollen 100 Statere zukommen aus dem [Vermögen] des Nympharetos. Die Epimenioi (Monatsbeamten), unter denen solche, die die Tötung vollzogen haben, sich melden, sollen das Geld auszahlen. Wenn sie es nicht tun, sollen sie selbst (diese Summe) schulden. Wenn aber die Stadt ihrer habhaft wird, sollen die Epimenioi, unter denen sie gefaßt werden, sie töten. Wenn sie sie aber nicht töten, soll jeder 50 Statere (als Strafe) schulden. Der Epimenios, der dies nicht auf die Tagesordnung setzt, soll 100 Statere schulden, und das jeweils das Amt antretende Epimenioi-Kollegium soll immer gemäß dem Beschluß handeln. Wenn sie es nicht tun, sollen sie dieselbe Strafsumme schulden."